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AGB

AGB von DIE KRISENPLANER GmbH

Mag. Maria Kral-Glanzer

Praterstraße 33/12, A-1020 Wien

FN537873s | ATU 75811123

Handelsgericht Wien

 

Stand: 26. Februar 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“) und DIE KRISENPLANER GmbH (im Folgenden „Agentur“) gelten ausschließlich die hier angeführten AGB. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Die Zustimmung des Kunden zu diesen AGB kann auch schlüssig erfolgen, etwa indem der Kunde den im Angebot beigefügten AGB nicht widerspricht. Jedenfalls akzeptiert der Kunde die AGB der Agentur durch Unterschrift des Vertrags bzw. durch schriftliche Auftragserteilung, sofern die AGB dem Angebot beigelegt wurden und der Kunde davon Kenntnis nehmen konnte.

1.3. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

1.4. Dem Schriftgebot in diesen und den nachfolgenden Bestimmungen ist einer E-Mail gleichzusetzen.

1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und das Entgelt festgehalten sind.

2.2. Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er 2 Wochen (14 Kalendertage) ab Zugang bei der Agentur daran gebunden.

2.3. Erst durch schriftliche Auftragsbestätigungen gilt ein Auftrag als angenommen. Die Angebotslegung und Auftragserteilung kann auch per E-Mail erfolgen.

3. Präsentation / Konzept- & Ideenschutz

3.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, wird das Präsentationshonorar angerechnet. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.

3.2. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt in ihrem Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind auf Wunsch unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.

3.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt – und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Geschützt sind jene Ideen, die einzigartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Wie z.B. Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung & Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1.  Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem abgeschlossenen Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

4.2. Alle Leistungen der Agentur wie z.B. Analysen, Konzepte, Maßnahmenpläne sowie Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien sind vom Kunden zu überprüfen und schriftlich freizugeben.

4.3. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Weiters wird er sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.

4.4. Der Kunde trägt den Aufwand für Arbeiten, die infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.5.  Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften der vorgeschlagenen Werbemaßnahmen verantwortlich, wie z.B. die kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Überprüfung. Hiermit weist die Agentur den Kunden ausdrücklich auf die Notwendigkeit einer derartigen rechtlichen Prüfung hin.

4.6. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechte-Clearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können.

4.7.  Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde sie schadlos und klaglos. Der Kunde hat der Agentur sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Forderung Dritter entstehen.

5. Fremdleistung & Beauftragung Dritter

5.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfen“).

5.2. Die Beauftragung von Dritten bzw. Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Die Agentur wird Dritte bzw. Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

5.3.  In Verpflichtungen gegenüber Dritten bzw. Besorgungsgehilfen, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch bei Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

6. Termine & Verzug

6.1. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

6.2.  Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Kalendertagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur, entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

6.4. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z. B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) in Verzug ist. Dann wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

7. Rücktritt vom Vertrag

Die Agentur behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere wenn:

7a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;

7b) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

7c) der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Kalendertagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten;

7d) der Auftraggeber Forderungen stellt, die dem PRVA-Ehrenkodex oder rechtlichen Vorgaben (Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, usw.) widersprechen.

8. Honorar & Kostenvoranschläge

8.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn Fremdleistungen von Fotografen, Grafik- und Web-Designern oder andere Agenturleistungen zugekauft werden müssen. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur entstandenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.2. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 7 Kalendertagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

8.3. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

9. Zahlung & Eigentumsvorbehalt

9.1. Die Rechnungen der Agentur sind ohne Abzug ab Rechnungsdatum fällig und binnen 10 Kalendertagen ab Rechnungserhalt zu bezahlen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

9.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie z.B. Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

9.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Wurden Teilzahlungen vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.

10. Eigentumsrecht & Urheberrecht

10.1. Alle Leistungen der Agentur einschließlich aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Konzepte, konkrete Marketing- und PR-Maßnahmen, Skizzen, Fotos und insbesondere Texte) sowie auch einzelne Teile daraus bleiben im Eigentum der Agentur.

10.2. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

10.3. Änderungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte,  sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

10.4. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

11. Haftung, Gewährleistung & Schadenersatz

11.1. Die Agentur sowie ihre Auftragnehmer oder sonstigen Besorgungsgehilfen haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Sachschäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

11.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen.

11.3. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Vorschriften ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Marketing- bzw. Kommunikationsmaßnahmen gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter.

11.4. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung bzw. Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen.

11.5. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

11.6. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden gesetzlich das Recht auf Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu. Bei geringfügigen Mängeln ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.

11.7. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

11.8. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exkl. Steuern begrenzt.

12. Erfolgsgarantien

Die  Agentur kann keine Erfolgsgarantien geben, wenn die vereinbarte Leistung nur mit Hilfe von nicht in den Vertrag mit dem Kunden einbezogenen, außenstehenden Dritten oder aufgrund der freien Entscheidung solcher Dritter zustande kommen kann. Dieses gilt  insbesondere für die Platzierung kostenloser PR-Berichte in den Medien (Medienresonanzen) und die Wirksamkeit von Marketing- und Werbemaßnahmen.

13. Social Media Kanäle

13.1. Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden „Anbieter“) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und Werbeauftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und Werbeauftritte grundlos entfernt werden.

13.2. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde.

13.3. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten.

13.4. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

14. Kennzeichnung

14.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

14.2. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

15. Datenschutz & Werbung

15.1. Die Datenschutzerklärung der Agentur in der aktuellen Fassung ist Bestandteil dieser AGB.

15.2. Der Kunde stimmt zu, dass persönlichen Daten, nämlich Name / Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

15.2.  Der Kunde ist einverstanden, dass elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief widerrufen werden.

16. Anzuwendendes Recht

Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der Agentur gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.1. Erfüllungsort ist Wien. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

17.2.  Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

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